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Unterversicherung vermeiden: Wenn die Summe nicht zum Wert passt

Unterversicherung liegt vor, wenn die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des versicherten Bestandes. Die Folge ist nicht, dass nur sehr große Schäden gekürzt werden, sondern dass jeder Schaden in demselben Verhältnis gekürzt wird, in dem die Summe hinter dem Wert zurückbleibt. Wer die Hälfte des Wertes versichert hat, erhält auch bei einem kleinen Schaden nur die Hälfte ersetzt. Wie genau gerechnet wird und ob eine Ausnahme greift, richtet sich nach dem Vertrag — die Bedingungen sind maßgeblich.

Die Mechanik hinter der Kürzung

Der Gedanke dahinter ist die Beitragsgerechtigkeit. Der Beitrag bemisst sich an der Versicherungssumme. Wer eine zu niedrige Summe angibt, zahlt einen zu niedrigen Beitrag und würde bei voller Erstattung von Teilschäden besser stehen als jemand, der korrekt versichert ist und entsprechend mehr zahlt. Die verhältnismäßige Kürzung stellt dieses Gleichgewicht wieder her.

Praktisch bedeutet das: Der Versicherer stellt im Schadenfall zunächst den Wert des gesamten versicherten Bestandes fest, nicht nur den des beschädigten Teils. Erst danach wird die Leistung ermittelt. Genau darin liegt die Tücke — die Prüfung greift viel weiter aus, als Betroffene erwarten. Wer einen einzelnen beschädigten Gegenstand meldet, sieht sich plötzlich der Frage gegenüber, was der gesamte Hausstand oder die gesamte Betriebseinrichtung wert ist.

Diese Prüfung findet zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt statt: nach dem Ereignis, wenn sich an der Summe nichts mehr ändern lässt. Unterversicherung ist deshalb ein Problem, das ausschließlich vorher lösbar ist.

Warum die Lücke meist schleichend entsteht

Kaum jemand versichert bewusst zu niedrig. Die Lücke wächst über die Zeit, und zwar aus mehreren Richtungen zugleich:

  • Der Bestand wächst — Anschaffungen, Umbauten, neue Ausstattung, erweiterte Nutzung
  • Die Preise für Wiederbeschaffung und Handwerksleistungen verändern sich, die Summe bleibt stehen
  • Eine einmal geschätzte Summe aus der Abschlussphase wird nie wieder überprüft
  • Umzüge oder Betriebsverlagerungen verändern die Verhältnisse, ohne dass der Vertrag folgt
  • Geerbte oder geschenkte Werte kommen hinzu, ohne dem Versicherer mitgeteilt zu werden

Jeder einzelne Vorgang wirkt für sich harmlos. Erst die Summe über einige Jahre erzeugt eine Lücke, die im Schadenfall spürbar wird. Deshalb ist Unterversicherung typischerweise kein Fehler beim Abschluss, sondern ein Versäumnis in der Pflege — und sie trifft besonders diejenigen, deren Vertrag lange unauffällig gelaufen ist.

Wert ist nicht gleich Wert

Ein zweiter Grund für Lücken liegt in der Bewertungsgrundlage. Verträge stellen entweder auf den Wiederbeschaffungswert, den Zeitwert oder einen vereinbarten Wert ab, und diese Größen unterscheiden sich erheblich. Wer im Kopf mit dem einen rechnet, während der Vertrag den anderen zugrunde legt, kommt zwangsläufig auf eine falsche Summe — und zwar ohne es zu merken, weil beide Zahlen für sich betrachtet plausibel wirken.

Hinzu kommt die Frage, was überhaupt zum versicherten Bestand zählt. Manche Positionen gelten nur bis zu einer besonderen Grenze als mitversichert, andere sind einer eigenen Kategorie zugeordnet, wieder andere fallen ganz heraus. Ein Wert, den Sie selbst für selbstverständlich mitversichert halten, kann im Bedingungswerk eine eigene Behandlung erfahren.

Klären Sie deshalb zuerst, auf welcher Grundlage Ihr Vertrag rechnet, und ermitteln Sie erst danach den Wert. Die umgekehrte Reihenfolge führt regelmäßig in die Irre.

Wege, die Lücke zu schließen

Der erste Weg ist die ehrliche Wertermittlung. Gehen Sie den Bestand einmal systematisch durch, Raum für Raum oder Position für Position, statt zu schätzen. Bei Gebäuden und Betrieben ist dies aufwendiger als bei einem Haushalt, aber genau dort sind auch die Beträge größer und der Fehler folgenreicher.

Der zweite Weg sind vertragliche Verfahren, die eine Kürzung ausschließen oder abschwächen. Solche Regelungen knüpfen üblicherweise an eine Voraussetzung an: Sie müssen die Summe nach einem vorgegebenen Verfahren ermitteln oder bestimmte Angaben zutreffend machen. Wird die Voraussetzung nicht eingehalten, entfällt die Zusage — und zwar rückwirkend im Schadenfall. Prüfen Sie deshalb nicht nur, ob eine solche Regelung in Ihrem Vertrag steht, sondern auch, ob Sie ihre Voraussetzungen tatsächlich erfüllen.

Der dritte Weg ist Turnus statt Zufall. Legen Sie fest, dass Sie die Summen zu einem festen Zeitpunkt im Jahr überprüfen, und verknüpfen Sie größere Anschaffungen von vornherein mit der Frage, ob der Vertrag nachzuziehen ist. Welches Verfahren für Sie trägt, hängt vom konkreten Bestand ab; es kommt auf den Einzelfall an, und eine unabhängige Beratung ordnet ein, welcher Weg zu Ihrer Konstellation passt.

Fazit

Unterversicherung ist kein Randproblem, sondern eine der häufigsten Ursachen dafür, dass ein bestehender Vertrag im Ernstfall weniger leistet als erwartet. Sie entsteht leise, wirkt anteilig auf jeden Schaden und lässt sich nach dem Ereignis nicht mehr heilen. Wer den Wert kennt, die Bewertungsgrundlage des Vertrages versteht und die Summe regelmäßig nachführt, hat die Lücke im Griff, bevor sie sichtbar wird.

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