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Elementarschaden: Warum Naturgefahren gesondert betrachtet werden

Elementarschäden werden gesondert behandelt, weil die Gefährdung durch Naturereignisse von Grundstück zu Grundstück extrem unterschiedlich ausfällt und sich deshalb nicht sinnvoll in einen einheitlichen Standard einrechnen lässt. Gefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck oder Erdsenkung sind in Verträgen für Gebäude und Hausrat regelmäßig nicht automatisch enthalten. Sie werden zusätzlich vereinbart, und ob das möglich ist und zu welchen Bedingungen, hängt von der konkreten Lage ab. Was in Ihrem Fall gilt, ergibt sich aus Ihren Unterlagen; eine unabhängige Beratung ordnet ein, und maßgeblich bleiben die Bedingungen.

Was unter den Begriff fällt

Der Begriff fasst mehrere Naturereignisse zusammen, die von den üblichen Gefahren nicht erfasst werden. Sturm und Hagel gehören meist schon zum Standard und sind deshalb nicht gemeint. Es geht um das, was darüber hinausgeht.

  • Überschwemmung durch Gewässer oder durch Starkregen auf dem Grundstück
  • Rückstau, also Wasser, das über die Kanalisation ins Gebäude zurückdrückt
  • Erdrutsch, Erdfall und Erdsenkung
  • Schneedruck und Lawinen
  • Erdbeben und, je nach Vertrag, weitere seltene Naturereignisse

Die genaue Aufzählung unterscheidet sich zwischen Verträgen. Welche Gefahren tatsächlich benannt sind, steht in Ihrem Bedingungswerk und nicht in einer allgemeinen Aufstellung.

Warum die Lage den Ausschlag gibt

Bei Feuer ist die Gefährdung über viele Gebäude hinweg ähnlich verteilt. Bei Wasser ist sie das nicht. Zwei Häuser in derselben Straße können unterschiedlich betroffen sein, weil Höhenlage, Bodenbeschaffenheit, Nähe zu einem Gewässer und die Fähigkeit der Kanalisation, Starkregen abzuführen, sich unterscheiden.

Deshalb wird die Gefährdung einzeln bewertet. Für Lagen mit geringer Gefährdung ist eine Erweiterung meist unproblematisch. Für stark gefährdete Lagen kann sie an Bedingungen geknüpft sein, etwa an bauliche Vorkehrungen, oder im Einzelfall schwierig werden. Diese Prüfung nimmt eine Beraterin oder ein Berater mit Ihnen vor.

Diese Einordnung erklärt auch, warum es keine allgemeingültige Antwort auf die Frage gibt, ob eine Erweiterung nötig ist. Sie hängt nicht am Gebäudetyp und nicht am Baujahr, sondern an dem Stück Boden, auf dem das Gebäude steht.

Der verbreitete Irrtum beim Starkregen

Die häufigste Fehlannahme lautet, das Risiko betreffe nur Grundstücke am Wasser. Starkregen fällt jedoch überall, und die Folgen entstehen dort, wo Wasser nicht schnell genug abfließt. Eine Senke, eine versiegelte Umgebung oder eine überlastete Kanalisation genügt. Auch Rückstau ist kein Randthema, denn er kann jedes Gebäude mit Anschluss an die Kanalisation treffen.

Die Entfernung zum nächsten Fluss ist deshalb kein verlässlicher Maßstab. Wer allein danach entscheidet, übersieht den Teil des Risikos, der sich in den vergangenen Jahren am deutlichsten gezeigt hat.

Was neben dem Vertrag zählt

Eine Erweiterung ersetzt keine Vorsorge am Gebäude. Verträge knüpfen die Leistung häufig an Vorkehrungen, deren Fehlen die Regulierung einschränken kann. Dazu zählt vor allem eine funktionsfähige Rückstausicherung, wo sie technisch geboten ist, sowie die Frage, was in tiefer liegenden Räumen gelagert wird.

Sinnvoll ist, diese Punkte zusammen mit dem Vertrag zu betrachten. Die Absicherung deckt den Schaden ab, den man nicht verhindern konnte; sie ist kein Ersatz für das, was man hätte verhindern können.

Wie Sie Ihren Stand prüfen

Sehen Sie in Ihren Unterlagen nach, ob die Erweiterung dort ausdrücklich benannt ist. Ein Vertrag, der Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel aufzählt und danach endet, enthält sie nicht. Prüfen Sie zusätzlich, ob Gebäude und Hausrat getrennt betrachtet werden müssen, denn beide Bereiche werden gesondert vereinbart. Tritt ein Schaden ein, melden Sie ihn unverzüglich, dokumentieren Sie den Zustand und begrenzen Sie den Schaden im zumutbaren Rahmen.

Verlassen Sie sich dabei nicht auf die Erinnerung an das Beratungsgespräch. Zwischen dem, was einmal besprochen wurde, und dem, was am Ende vereinbart worden ist, liegen mitunter Jahre und mehrere Nachträge. Die Nachträge sind hier besonders wichtig, weil sie den ursprünglichen Umfang verändert haben können, ohne dass die alte Police das erkennen lässt.

Wer bei der Durchsicht unsicher bleibt, sollte die Unterlagen gemeinsam mit einer Beraterin oder einem Berater durchgehen. Die Frage, ob eine bestimmte Formulierung eine Gefahr einschließt oder ausnimmt, lässt sich nicht aus dem Titel eines Abschnitts beantworten, sondern nur aus dem Text selbst.

Fazit

Naturgefahren stehen außerhalb des Standards, weil ihre Gefährdung an der einzelnen Lage hängt und nicht pauschal kalkuliert werden kann. Entscheidend ist, ob die Erweiterung in Ihren Unterlagen ausdrücklich benannt ist, ob sie Gebäude und Hausrat gleichermaßen erfasst und welche Vorkehrungen erwartet werden. Was für Ihr Grundstück gilt, ist eine Frage des Einzelfalls für eine unabhängige Beratung; maßgeblich sind die vereinbarten Bedingungen.

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