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Bauherrenhaftpflicht: Absicherung rund um die Baustelle

Wer ein Bauvorhaben veranlasst, ist für die Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich und steht für Schäden ein, die andere Personen dort erleiden. Diese Verantwortung entfällt nicht dadurch, dass Fachbetriebe beauftragt sind. Eine Bauherrenhaftpflicht deckt Ansprüche ab, die aus dieser Stellung entstehen, wobei Umfang und Grenzen in den Bedingungen geregelt sind und der Einzelfall bestimmt, was tatsächlich nötig ist.

Wofür ein Bauherr einstehen muss

Eine Baustelle ist eine Gefahrenquelle. Offene Gruben, gelagertes Material, ungesicherte Zugänge und wechselnde Zustände führen dazu, dass Menschen zu Schaden kommen können, die mit dem Vorhaben nichts zu tun haben. Wer die Gefahrenquelle schafft, muss sie so sichern, dass Dritte nicht gefährdet werden. Diese Pflicht bleibt beim Bauherrn, auch wenn sie in Teilen an Beteiligte weitergegeben wird.

Praktisch bedeutet das: Absperrungen, Beleuchtung, Hinweise und die Kontrolle darüber, ob die Beauftragten ihre Pflichten erfüllen. Kommt es dennoch zu einem Vorfall, wird zuerst nach der bauherrenseitigen Verantwortung gefragt, unabhängig davon, wer die konkrete Arbeit ausgeführt hat.

Betroffen sind dabei nicht nur Personen. Auch Nachbargrundstücke und angrenzende Gebäude können durch Erdarbeiten, Erschütterungen oder abfließendes Wasser Schaden nehmen. Solche Ansprüche entstehen ohne Zutun der Beteiligten und richten sich gegen denjenigen, der das Vorhaben veranlasst hat.

Wo die Privathaftpflicht endet

Viele Privathaftpflichtverträge schließen kleinere Vorhaben bis zu einer im Vertrag genannten Größenordnung ein. Sobald ein Vorhaben diese Schwelle überschreitet, greift die Mitversicherung nicht mehr, und es wird eine eigene Deckung benötigt. Wo diese Schwelle liegt und wie sie bemessen wird, steht ausschließlich in Ihrem Vertrag.

Diese Grenze wird häufig übersehen, weil ein Umbau zunächst überschaubar wirkt und im Verlauf wächst. Prüfen Sie den Punkt deshalb vor Baubeginn und nicht dann, wenn die Planung sich bereits verändert hat.

Ebenso wenig selbstverständlich ist, dass die Mitversicherung auch dann greift, wenn Sie in Eigenleistung arbeiten oder wenn Bekannte mithelfen. Beides verändert die Lage, weil zusätzliche Personen auf der Baustelle tätig werden, für deren Sicherheit jemand einstehen muss.

Wer außer dem Bauherrn beteiligt ist

Auf einer Baustelle bewegen sich Fachbetriebe, planende Personen, Lieferanten und in privaten Vorhaben oft auch helfende Angehörige und Bekannte. Für jede dieser Gruppen stellen sich eigene Fragen. Beauftragte Betriebe haben in der Regel eine eigene Betriebshaftpflicht, aber das entlastet den Bauherrn nicht von seiner eigenen Verantwortung.

Wer mit Bauhelfern arbeitet, sollte zusätzlich klären, wie diese Personen abgesichert sind, wenn ihnen selbst etwas zustößt. Dafür ist die zuständige Berufsgenossenschaft der richtige Ansprechpartner, und die Meldung der helfenden Personen ist zeitnah vorzunehmen. Die Haftpflicht des Bauherrn ersetzt diesen Weg nicht, sie richtet sich auf Ansprüche Dritter.

Abgrenzung zu Schäden am Bauwerk selbst

Die Bauherrenhaftpflicht betrifft Ansprüche anderer Personen, nicht das eigene Werk. Wird das entstehende Gebäude selbst beschädigt, etwa durch ein Naturereignis, durch Entwendung von Material oder durch ungeklärte Einwirkung, ist das ein anderer Bereich, für den eine gesonderte Absicherung der Bauleistung vorgesehen ist.

Diese Trennung ist sauber und erklärt viele Fehlerwartungen. Wer beides braucht, braucht auch beides, und die Frage, ob das im konkreten Vorhaben der Fall ist, ordnet eine unabhängige Beratung ein.

Eine dritte Ebene betrifft die ausführenden Betriebe. Mängel an ihrer Leistung sind zunächst eine Frage der Gewährleistung und damit des Bauvertrags, nicht der Haftpflicht des Bauherrn. Wer diese Ebenen sauber trennt, weiß im Streitfall, an wen er sich wenden muss, und verliert keine Zeit mit dem falschen Ansprechpartner.

Was vor Baubeginn geklärt sein sollte

  • Ab wann läuft der Schutz und bis wann reicht die vereinbarte Bauzeit
  • Was geschieht, wenn sich das Vorhaben verzögert oder erweitert
  • Sind Arbeiten in Eigenleistung und helfende Personen einbezogen
  • Wie werden Schäden an angrenzenden Grundstücken und Gebäuden behandelt
  • Welche Nachweise verlangen die Bedingungen zur Sicherung der Baustelle
  • Wer meldet einen Vorfall und in welcher Form

Der wichtigste dieser Punkte ist die Bauzeit. Vorhaben verzögern sich regelmäßig, und ein Schutz, der vor der Fertigstellung ausläuft, hilft genau dann nicht mehr, wenn die Baustelle noch offen ist. Klären Sie deshalb vorab, wie eine Verlängerung funktioniert und wer sie veranlassen muss.

Fazit

Die Verantwortung für die Baustelle liegt beim Bauherrn und lässt sich nicht vollständig weiterreichen. Prüfen Sie deshalb vor Beginn, ob Ihr Vorhaben noch unter eine bestehende Mitversicherung fällt, wie helfende Personen abgesichert sind und wo die Grenze zu Schäden am Bauwerk verläuft. Maßgeblich sind die Bedingungen, entscheidend ist der Einzelfall, und die Prüfung gehört zu einer Beraterin oder einem Berater.

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